AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen www.med4skin.ch, vertreten durch digitalexpert AG in 8834 Schindellegi (nachfolgend DEX genannt), und ihren Kunden. Ausnahmen bilden gemeinsame schriftliche Vereinbarungen, in welchen einzelne Punkte abgeändert oder ergänzt und von DEX anerkannt wurden.

DEX behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuellen und gültigen AGB finden Sie jeweils auf unserer Webseite.

 

2.     Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen DEX und Kunde kommt mit der ordentlichen Bestellung über den Onlineshop der Webseite und der schriftlichen Bestätigung durch DEX zustande. Mündliche Absprachen genügen nicht als Vertragsabschluss.

Der Kunde stellt sicher, dass bei der Nutzung der erworbenen Geräte die geltenden Gesetzesbestimmungen, unter anderem vom BAG, eingehalten werden.

 

3.     Preise

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders erwähnt, in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer, Lieferung, Verpackung und Versicherung. Dienstleistungen wie beispielsweise Schulungen oder Verbrauchsmaterial sind, sofern nicht anders vereinbart wurde, separat zu bestellen und zu bezahlen.

 

4.     Lieferung

Die Lieferung erfolgt in der Regel kurzfristig ab Lager. Sollte bei Eintreffen der Bestellung die Ware nicht an Lager sein, wird die Nachlieferung zum frühestmöglichen Termin sichergestellt. Es berechtigt den Kunden nicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der neue Liefertermin innerhalb angemessener Frist liegt. Ebenfalls berechtigt dies den Kunden nicht, Schadenersatzforderungen, egal welcher Art, an DEX zu stellen.

Bei Lieferverzögerungen infolge von Ereignissen höherer Gewalt, welche nicht in der Verantwortung von DEX liegen (Krieg, Erdbeben, Streik, behördliche Anordnungen, Verzögerungen bei Lieferanten etc.), kann DEX nicht belangt werden. In solchen Fällen wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

Sollten die vertraglichen Pflichten, unter anderem eine fehlende vereinbarte Zahlung, nicht eingehalten sein, wird die Lieferfrist um die Zeit bis zur Erfüllung dieser Pflicht verlängert.

 

5.     Zahlung

Die Bezahlung der bestellten Leistungen erfolgt grundsätzlich über Vorauskasse oder per Kreditkarte. Ueber mögliche Varianten wie normale Rechnungsstellung, monatliche Abzahlung oder andere Zahlungsmöglichkeiten entscheidet DEX situativ. In diesen Fällen gilt bei Zahlungsverzug ein Verzugszins von 5%.

Mit dem Eingang des Kaufpreises bei DEX, welcher DEX zur freien Verfügung steht, gilt die Zahlungspflicht des Kunden als erfüllt.

 

6.     Export

Die Produkte sind ausschliesslich für die Verwendung in der Schweiz oder in Liechtenstein bestimmt.

 

7.     Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises Eigentum von DEX. Die Waren dürfen in solchen Fällen nicht ohne schriftliches Einverständnis von DEX an andere Standorte verschoben werden, bis die Bezahlung vollständig erfolgt ist.

Zum Schutz des Eigentums von DEX ist der Kunde verpflichtet, bei dazu benötigten Massnahmen mitzuwirken.

 

8.     Abnahme, Prüfung und Mängelrüge

Jede Lieferung wird vor dem Versand durch DEX geprüft. Wenn nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Waren nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich an DEX zu melden. Beanstandungen sowie Mängelrügen über die Beschaffenheit der Ware sind nur gültig, wenn sie uns innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als angenommen und akzeptiert.

Eine allfällige Mängelbehebung erfolgt innert angemessener Zeit, die Entscheidung, ob die Waren ersetzt oder repariert werden, obliegt DEX. Das Recht auf Wandelung (Rücktritt vom Vertrag) seitens Kunde ist ausgeschlossen.

Sind Transportschäden erkennbar, dann ist die Sendung mit Vorbehalt anzunehmen und dem betreffenden Transporteur umgehend anzuzeigen.

 

9.     Uebergang Nutzen und Gefahr

Zum Zeitpunkt, wo die Waren zur Lieferung an den Kunden das Lager von DEX verlassen, gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn beispielsweise die Installation beim Kunden nachträglich, sprich nach der Lieferung durch DEX, erfolgt.

 

10.  Installation

Ist ein Gerät durch DEX zu installieren, dann muss dies separat vereinbart werden. Notwendige Vorarbeiten des Kunden für die Installation werden dort festgehalten.

Wenn nichts anderes vereinbart, gehen Kosten für die Installation zu Lasten des Kunden.

 

11.  Gewährleistung / Garantie

Die Gewährleistung bei Neugeräten entspricht der Mindestgarantiedauer von 24 Monaten gemäss Schweizer Gesetz. Beanstandungen von nachweisbar schlechtem Material oder fehlerhafter Konstruktion werden von DEX so rasch wie möglich ausgebessert oder ersetzt. Bei Verkauf von gebrauchten Geräten gilt eine Verkürzung der Gewährleistung auf die gesetzliche Mindestgarantiedauer von 12 Monaten. Die Gewährleistung startet zum Zeitpunkt des Uebergangs von Nutzen und Gefahr an den Kunden.

Die Gewährleistung beinhaltet die Ausbesserung oder den Ersatz der gerügten Teile, nicht jedoch die Kosten und Spesen des Service-Personals, welche in Rechnung gestellt werden. Ersetzte Teile gehen in den Besitz von DEX über. Beanstandete Ware kann nur mit unserem Einverständnis zurückgesandt werden. Warenrücksendungen ohne gerechtfertigten Grund nach dem Gesetz oder nach unseren AGB werden nicht angenommen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde.

Schäden durch unsachgemässe Bedienung oder Behandlung, mangelhafter Wartung, mangelhafte oder unsachgemässer Pflege, normale Abnutzung, haftet DEX nicht. Ebenfalls lehnt DEX die Gewährleistung oder Haftung ab, wenn der Kunde selbst Reparaturen durchführt, welche von DEX nicht genehmigt wurden oder Ersatzteile einsetzt, welche nicht von DEX stammen.

Nicht in die Gewährleistung fallen alle Verbrauchsmaterialien sowie Batterien, Sicherungen, Lampen oder Akkus.

Die Gewährleistung wird ausgesetzt, solange der Kunde in Zahlungsverzug ist.

 

12.  Haftung

DEX haftet für die Lieferung der Waren im Rahmen der Gewährleistung. Die Haftung auf Schadenersatz für direkte oder indirekte Schäden, welche aus Nichterfüllung von vertraglichen Pflichten ergeben, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Konkret haftet DEX nicht für entgangene Gewinne, Produktionsausfälle, Verlust von Aufträgen oder für Ansprüche Dritter. Dies gilt ebenfalls, wenn der Ausfall von Geräten von DEX zu einem Betriebsstillstand führen sollte.

Jegliche Haftung wird auch dann abgelehnt, wenn die Preise im Webshop nachweislich kriminell verändert wurden und Kunden zu einem viel tieferen Preis einkaufen, als die offizielle Preisliste von DEX vorgibt. In solchen Fällen darf DEX vom Kaufvertrag zurücktreten. 

Die Anwendung der Kosmetik-Produkte für medizinische Kosmetik-Behandlungen hat immer gemäss definiertem Protokoll und durch dazu authorisiertes Fach-Personal zu erfolgen. DEX übernimmt keine Haftung für die unsachgemässe Anwendung der Produkte oder durch die Anwendung der Produkte durch nicht authorisiertes Personal.

Bei Erbringung von Dienstleistungen haftet DEX nur bei vorsätzlicher und grober Fahrlässigkeit. Auch in solchen Fällen haftet DEX jedoch in keinem Fall für entgangene Gewinne, Produktionsausfälle, Verlust von Aufträgen oder für Ansprüche Dritter.

 

13.  Gerichtsstand

Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für den Kunden und DEX ist die Gemeinde Feusisberg, Kanton Schwyz.

 

 

 

Schindellegi, 30. Dezember 2022