Batterie-Gesetz

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Da wir Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) in der Schweiz verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet.

Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet.

Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurück senden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe an uns ist dabei auf übliche Mengen für einen Endverbraucher sowie auf solche Altbatterien beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

  1. „Cd”  steht für Cadmium.
  2. „Hg” steht für Quecksilber.
  3. „Pb” steht für Blei.

 

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